Contentkueche GmbH
Herzogstrasse 64
80803 München
– im Folgenden: Contentkueche –
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Contentkueche und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Die AGBs gelten für die Planung, Konzeption und Durchführung von Auftragsarbeiten im Bereich Grafikdesign, Werbung, Marketing, Foto- und Videoproduktion, Public Relations und Kommunikation, SEO und SEA, insbesondere mit der Entwicklung und Bearbeitung von Grafiken, Logos, Layouts, Designs, Texten, , Werbemitteln, Werbeträgern, Videos, Werbemaßnahmen und Werbekampagnen sowie für Leistungen aus den Bereichen Strategie, Beratung und Konzeption, Usability, Web Development, Social Media sowie Online (Content) Marketing.
Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Contentkueche und ihren Kunden.
1.3 Contentkueche ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Contentkueche bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Contentkueche ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Contentkueche – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde der Contentkueche Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Contentkueche von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Contentkueche ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Contentkueche wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.4 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Contentkueche gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
3. Content-Marketing
3.1 Contentkueche bietet ihren Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting/ Grafikarbeiten/ Bild- und Videoprodukte/ tbd) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.
3.2 Die Inhalte der Produkte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald das vereinbarte Produkt fertiggestellt wurde, wird Contentkueche die erstellten Produkte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.3 Sofern Contentkueche mit der Einbindung der Produkte in öffentlichen Medien (z.B. Online) beauftragt wurde, wird Contentkueche nur Inhalte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet Contentkueche ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften.
4. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen
4.1 Contentkueche bietet ihren Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Contentkueche ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach ihrer eigenen Erfahrung das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
4.2 Contentkueche bietet ihren Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Contentkueche ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Contentkueche hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Contentkueche trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Die Contentkueche unterbreitet ihren Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
5. Social Media Marketing
5.1 Obliegt die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Grafiken, Impressen etc.), dem Kunden, wird Contentkueche diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Contentkueche nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
5.2 Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Contentkueche ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Details sind invidualvertraglich zu regeln.
5.3 Wenn und soweit die Agentur oder von ihr beauftragte Dritte, Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.
5.4. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob die Agentur die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.
6. Video und Fotografie
6.1 Contentkueche erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Contentkueche und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Contentkueche zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Contentkueche dar. Contentkueche wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Contentkueche und dem Kunden zustande.
6.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Contentkueche schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
6.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotographien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er – soweit vertraglich nicht anders vereinbart – allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
6.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Contentkueche den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
6.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Contentkueche verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
6.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
7. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
7.1 Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
7.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen Contentkueche und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne vom §§ 631 ff. BGB.
7.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Contentkueche und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Contentkueche zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä.). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Contentkueche dar. Contentkueche wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Contentkueche und dem Kunden zustande.
7.4 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Contentkueche nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
7.5 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Contentkueche nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
7.6 Das Angebot von Contentkueche enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von Contentkueche nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der dazugehörigen Quellcodes, Kopien o. Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an Contentkueche herauszugeben.
7.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Contentkueche den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
7.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von Contentkueche ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Contentkueche vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt und / oder beauftragt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Contentkueche dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
7.9 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
7.10 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von Contentkueche, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt Contentkueche keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
8. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
8.1 Nach Fertigstellung der Website und / oder einzelner Teile hiervon kann Contentkueche dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Jedoch ist weder Contentkueche zu einem solchen Angebot verpflichtet noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Contentkueche in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
8.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
8.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Contentkueche kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Contentkueche gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
8.4 Contentkueche haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Contentkueche liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
8.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Contentkueche schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
9. Webhosting und Domainregistrierung
9.1 Contentkueche bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Contentkueche ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
9.2 Sofern nichts anders vereinbart übernimmt Contentkueche im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems
9.3 Die Verfügbarkeit der von Contentkueche zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Contentkueche nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.).
9.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Contentkueche zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Contentkueche oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
9.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von Contentkueche in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
9.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Contentkueche wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
9.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
9.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Contentkueche wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
10. Nutzungsrechte und Rechteeinräumung
10.1 Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von Contentkueche.
10.2 Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter:innen haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für von Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei Contentkueche. Nutzt der Auftraggeber solche Werbeideen und/oder Entwürfe von Contentkueche oder von ihr beauftragten Dritten, die eine Werkqualität erreichen außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabrede zu treffen.
10.3 Die Arbeiten von Contentkueche dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Contentkueche vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
10.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte bei Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Contentkueche.
10.5 Über den Umfang der Nutzung steht Contentkueche ein Auskunftsanspruch zu.
10.6 Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.
10.7 Von Contentkueche erstellte Werke dürfen nicht weiterverkauft oder weiterverteilt werden.
10.8 Die Werke dürfen nicht in On-Demand-Services verwenden werden.
10.9 Die Werke dürfen nicht als Grundlage für Merchandising verwendet werden.
10.10. Die Werke sind nur für eine einmalige, bestimmte Verwendung bestimmt. Somit dürfen auch nicht einzelne Bestandteile aus einem Gesamtwerk entnommen, vervielfältigt oder auf andere Weise verwendet werden.
10.11. Sonderbedingungen Musikartikel
10.11.1 Eine Broadcast-Nutzung ist nicht erlaubt. Unter „Broadcast“ wird folgendes verstanden:
(a) Traditionelle Fernseh- oder Radiosendungen (z.B. terrestrisches, Kabel- oder Satellitenfernsehen, Rundfunk);
oder (b) Mobile oder Online-Substitute für traditionelle Fernseh- oder Radiosendungen (z.B. mobiles Fernsehen, IPTV (Streaming TV oder Video-on-Demand), Streaming Radio).
10.11.2 Ist das Endprodukt / Werk ein Film, darf der Film nicht im Kino gezeigt werden. (Um Verwechslungen zu vermeiden, ist die Verwendung in einem Indie Film erlaubt).
10.12 Wenn es sich bei dem Werk um nicht von einer Verwertungsgesellschaft verwaltete Musik handelt, bedeutet dies, dass sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft registriert ist.
10.12.1 Wenn es sich bei dem Artikel um von einer Verwertungsgesellschaft verwaltete Musik handelt, bedeutet dies, dass der Urheber des Artikels Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist und/oder dass der Artikel bei einer Verwertungsgesellschaft registriert ist.
10.12.2 Soll von einer Verwertungsgesellschaft verwaltete Musik in einem Endprodukt verwendet werden, das öffentlich aufgeführt wird, müssen die Kunden von Contentkueche möglicherweise zusätzliche Aufführungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft einholen und begleichen. Contentkueche übernimmt keine Dienstleistungen und / oder Gebühren, die durch den Einsatz entsprechender Musik einer Verwertungsgesellschaft entstehen.
10.13 Für Footagematerial aus der Bilddatenbank „Shutterstock“, gelten die folgenden Regeln für eine Verwendung, sofern nicht anders vereinbart:
- weltweite und zeitlich unbegrenzte Nutzung
- Verwendung: Web- und App-Werbung, E-Publikationen und E-Mail-Marketing, Nutzung in Social Media und auf Video-Sharing-Diensten (wie YouTube)
- Kleine Filmproduktionen, TV-Serien oder Werbespots mit einem Budget unter $10K
- Gedrucktes Material, einschließlich Produktverpackungen, mit weniger als insgesamt 500K Drucken
- Persönliche, nicht kommerzielle Nutzung (nicht zum Weiterverkauf, Download, Vertrieb oder jeglicher kommerziellen Nutzung)
10.14 Contentkueche weist ihre Kunden in der Angebotsphase auf die Wahl der Datenbank und daraus resultierende entsprechende Nutzungsrechte hin.
10.15 Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
11. Preise und Vergütung
11.1 Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis- wahlweise je angefangene 15 Minuten- abgerechnet und in Rechnung gestellt.
11.2 Ein Skonto wird – sofern nicht vereinbart- nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
11.3 Contentkueche ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
11.4. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne jeden Abzug fällig. Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist Contentkueche jedoch jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Contentkueche spätestens mit der Auftragsbestätigung.
11.5. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Contentkueche dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Contentkueche verfügbar sein.
11.6 Etwaige notwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet, der Abrechnungssatz beträgt 0,60 EUR pro gefahrenen Kilometer. Diese Abrechnung entfällt, wenn es im Angebot / Projekt anders vereinbart wurde.
11.7 Ein Arbeitstag beträgt 8 Stunden, inklusive gesetzlich bestimmter Pausen und Anforderungen. Bei Contentproduktionen, beispielsweise Video- und oder Foto, versteht sich die Arbeitszeit inklusive eventueller Auf- und Abbauzeiten. Reisezeiten werden ebenfalls entsprechend berücksichtigt.
11.8 Rabatte, Spesen und Überstunden können in der Angebotsphase individuell eingeräumt werden und sind nicht auf andere Projekte übertragbar.
12. Abnahme
Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die Contentkueche dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
13. Stornierung von Aufträgen
13.1 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Projekten, Arbeiten, Drehterminen und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde Contentkueche alle dadurch anfallenden Kosten und stellt Contentkueche von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.´13.2 Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
13.2 Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
- nach Angebotsannahme = 10%
- nach Angebotsannahme 3 bis 1 Woche vor Beginn des Auftrags = 25%
- nach Angebotsannahme vor Drehbeginn 48h vor Drehbeginn des Auftrags = 25%
- nach Angebotsannahme 24h vor Drehbeginn des Auftrags = 50%
13.3 Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und medialen Begleitung von Veranstaltungen beziehen sich die hier genannten Fristen auf den Dreh- und / oder Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages.
13.4 Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von Rabattierungen oder Sonderabsprachen.
13.5 Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
14. Mängelgewährleistung
14.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Contentkueche.
14.2 Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Contentkueche resultieren. 14.3 Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
15. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
15.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge und Webhostingverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
15.2 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Vertraulichkeit
16.1 Contentkueche wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Videos, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.
16.2 Contentkueche verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios, Redakteuren etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
16.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
17. Haftung / Freistellung
17.1 Die Haftung von Contentkueche für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Contentkueche jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
17.2 Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der Contentkueche für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
17.3 Der Kunde stellt Contentkueche von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Contentkueche aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
18. Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
18.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Contentkueche ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Contentkueche dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
18.2 Ferner ist Contentkueche berechtigt, ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
19. Datenlöschung; Archivierung; Versicherung
19.1 Soweit einer Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden die dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelten und beim Auftragnehmer gespeicherten Daten des Auftraggebers nach Vertragserfüllung gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 19.2 Die übermittelten Daten, Datenträger, Foto- und / oder Bildmaterialien sowie ähnlichen Materialien sowie Zwischenerzeugnisse werden, soweit sie keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender gesonderter Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Die zwischen Contentkueche und ihren Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Contentkueche als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
20.3 Contentkueche ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.
20.4 Im Falle des Widerspruchs ist Contentkueche berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: Oktober 2022